Informationen zur Aufnahme
Heimaufnahmeantragsformular
Jährliche Meldung
Amtliche Wege: Niederschrift bei der zuständigen Sozialberatungsstelle oder dem Wohnsitzgemeindeamt.
Einholung der Zustimmung zur Aufnahme beim SHV
Event. ärztliches Attest
Entgelt für Heimplatz ab 1. Jänner 2012
| Zimmerkategorie |
pro Tag |
| 1-Personen-Wohneinheit |
€ 73,50 |
| 2-Personen-Wohneinheit |
€ 63,10 |
| 2-Zimmer-Wohneinheit |
€ 66,90 |
| Kurzzeitpflege |
€ 88,60 |
Lebensmitteleinsatz =
Rückersatz bei vorübergehender Abwesenheit |
€ 3,24 |
Pflegezuschlag:
Von Pflegegeldbeziehern ab der Pflegestufe 3 werden 80 % der jeweiligen Pflegestufe als Pflegezuschlag verrechnet.
Von Pflegegeldbeziehern der Pflegestufen 1 und 2 wird ein Pflegezuschlag in Höhe des zustehenden Pflegegeldes (abzüglich 20 % der Pflegestufe 3) verrechnet.
Sollte noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, ist der Heimträger berechtigt, den Pflegezuschlag vorzuschreiben (siehe O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 25).
Im Heimpreis enthalten:
Frühstück, Mittagessen. Nachmittagskaffe und Kuchen, Abendessen, Zimmerreinigung, Pflege und Betreuung.
Im Heimpreis nicht enthalten:
Einmalige Pauschale von € 50,00 für die Einmerkung der Wäsche und Bekleidung (ca. 200 Stk.)
Kaution für Wertfachschlüssel.
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