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Informationen zur Aufnahme


Heimaufnahmeantragsformular

Jährliche Meldung

Amtliche Wege: Niederschrift bei der zuständigen Sozialberatungsstelle oder dem Wohnsitzgemeindeamt.
Einholung der Zustimmung zur Aufnahme beim SHV
Event. ärztliches Attest


Informationen zur Kurzzeitpflege »


• Entgelt für Heimplatz ab 1. Jänner 2012

Zimmerkategorie

  pro Tag  

1-Personen-Wohneinheit

€ 73,50

2-Personen-Wohneinheit

€ 63,10

2-Zimmer-Wohneinheit

€ 66,90

Kurzzeitpflege

€ 88,60

Lebensmitteleinsatz = 
Rückersatz bei vorübergehender Abwesenheit

€  3,24

Pflegezuschlag:
Von Pflegegeldbeziehern ab der Pflegestufe 3 werden 80 % der jeweiligen Pflegestufe als Pflegezuschlag verrechnet.
Von Pflegegeldbeziehern der Pflegestufen 1 und 2 wird ein Pflegezuschlag in Höhe des zustehenden Pflegegeldes (abzüglich 20 % der Pflegestufe 3) verrechnet.
Sollte noch kein Pflegegeldbescheid vorliegen, ist der Heimträger berechtigt, den Pflegezuschlag vorzuschreiben (siehe O.ö. Alten- und Pflegeheimverordnung § 25).

Im Heimpreis enthalten:
Frühstück, Mittagessen. Nachmittagskaffe und Kuchen, Abendessen, Zimmerreinigung, Pflege und Betreuung.

Im Heimpreis nicht enthalten:
Einmalige Pauschale von € 50,00 für die Einmerkung der Wäsche und Bekleidung (ca. 200 Stk.)
Kaution für Wertfachschlüssel.

 

Alten- und Pflegeheim der Franziskanerinnen von Vöcklabruck GmbH, A-4840 Vöcklabruck, Salzburger Straße 20, Tel. 07672/27732